Die Hygiene-Verordnung betrifft alle Personen, die bei der Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit Geräte, Werkzeuge oder Gegenstände anwenden, welche bestimmungsgemäß die Haut oder Schleimhaut ihrer Kundinnen und Kunden verletzen oder die – unbeabsichtigt – Verletzungen verursachen können. Die Verordnung umfasst insbesondere Tätigkeiten im Bereich der Kosmetik (zum Beispiel Permanent Make-up), Maniküre, der kosmetischen Fußpflege (Pediküre), der medizinischen Fußpflege (Podologie), des Rasierens, Frisierens, Tätowierens, Piercens und Ohrlochstechens.
Alle Personen, die die oben genannten Tätigkeiten berufs- oder gewerbsmäßig ausüben, müssen die allgemein anerkannten Regeln der Hygiene beachten. Die folgenden Maßnahmen dienen dem Schutz des Personals sowie der Kundinnen und Kunden. Es muss daher sichergestellt sein, dass die erforderlichen Hygienemaßnahmen bei allen Kundinnen und Kunden Anwendung finden. Jede Kundin und jeder Kunde hat Anspruch auf eine Dienstleistung, die dem hygienischen Standard entspricht.
Voraussetzungen für Arbeiten unter hygienisch einwandfreien Bedingungen sind saubere Arbeitsräume und eine arbeitsplatznahe Möglichkeit zum Waschen und Desinfizieren der Hände.
Zum Grundwissen gehört:
Allgemeine Hygieneanforderungen
Spezielle Hygieneanforderungen
Beschaffenheit der Räume
Händereinigung und -desinfektion, Schutzhandschuhe
Hygienische Händedesinfektion
Haut- und Schleimhautdesinfektion beim Kunden (Antisepsis)
Ablauf der Instrumentenaufbereitung
Desinfektionsverfahren
Thermische Instrumentendesinfektion
Chemische Instrumentendesinfektion
Sterilisationsverfahren
Dampfsterilisation
Heißluftsterilisation
Wäscheaufbereitung
Abfälle und Abfallentsorgung
Hygieneplan
Hinweise zum Infektionsschutz/Verhalten bei Verletzungen
Zum Schutz vor Infektionen ist es unerlässlich bei jeder Tätigkeit die ich am Kunden durchführe geeignete Handschuhe zu tragen!
Vielen ist nicht bewusst, dass die Kunden über etwaige Immunkrankheiten keine Auskunft geben müssen.
Darüber hinaus muss auf sterile Instrumente geachtet werden!
Die Kunden müssen mit (Einweg-)Handtücher so abgedeckt werden, dass nur der zu bearbeitende Bereich zugäugig ist.
Strassenschuhe haben auf der Liege auch nichts zu suchen!